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und wir werden Ihnen unverbindlich und kostenlos einen Festpreis nennen. Innerhalb kurzer Zeit werden von unseren Fachübersetzern Dokumente/Urkunden übersetzt und beglaubigt.
Beglaubigungen
Sämtliche von uns angefertigte Übersetzungen von Dokumenten/Urkunden werden auf Wunsch durch gerichtlich ermächtigte (gerichtlich zugelassene) Übersetzer beglaubigt.
Bei umfangreichen Dokumentationen wird selbstverständlich ein Mengenrabatt berücksichtigt, der je nach Gegebenheiten vom Zeilengrundpreis zu Ihren Gunsten abweicht!
Für Eilaufträge und spezielle Fachtexte sowie für Übersetzungen aus einer Fremdsprache in die andere Fremdsprache können Zuschläge erhoben werden.